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Domain und Markenrecht
13.11.2022 11:45

Bei der Registrierung einer Domain gilt im Internet das Prinzip der Schnelligkeit. Wer sich zuerst einen Domainnamen registrieren lässt, bekommt diesen auch zugewiesen. Und dabei ist es zunächst unerheblich, ob unter Umständen bereits Markenrechte an einem bestimmten Namen existieren oder nicht.


Quote: Für Expired Domainnamen ist es fast unmöglich eine Domain zu Registrieren, gerade wegen die Profesionelle geschwindichkeit der Catcher.


Eine Folge dieser Vergabepraxis ist, dass es im Rahmen von Domainregistrierungen immer wieder auch zu Streitfällen und juristischen Auseinandersetzungen kommt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch die Verwendung eines Domainnamens die Rechte Dritter verletzt werden. So beispielsweise bei einer Verletzung von Rechten an Werktiteln, an bestimmten Unternehmenskennzeichen oder an einem Markenzeichen schlechthin.

Die Registrierung einer so genannten Top-Level-Domain (Derzeit gibt es in Europa 44 unterschiedliche Domainendungen) bei der DENIC räumt gleichzeitig nicht auch das uneingeschränkte Nutzungsrecht für eine bestimmte Domain ein. Zwar schafft die eigentliche Registrierung zunächst Fakten, jedoch kann ein Markeninhaber die Verwendung einer registrierten Domain unter Umständen auch untersagen.

LinkTip: Wir beschäftigen uns mit dem Domainrecht und seinen Überschneidungen mit dem Namens- und Markenrecht, sowie den Unternehmenskennzeichen.

Zwei spezifische Fallkonstellationen führen in der Praxis immer wieder zu unübersichtlichen Fragestellungen, deren Beantwortung oft nur im Rahmen juristischer Aufarbeitung erfolgen kann. So treten Konflikte besonders oft dann auf, wenn zwei Markenrechtsinhaber ein und dieselbe Domain für sich beanspruchen, jedoch unterschiedliche Waren oder Dienstleistungen anbieten.

Ebenso häufig machen die Inhaber einer jüngeren Marke ihre Nutzungsansprüche gegenüber den Inhabern einer zu einem früheren Zeitpunkt registrierten Domain geltend. Wer in diesen beiden Fallkonstruktionen die Nutzungsrechte an einer Domain für sich beanspruchen kann, lässt sich oft nur im Rahmen eines rechtskräftigen Gerichtsurteiles feststellen.

Im Gegensatz zur Nutzung einer Domain, stellt deren Registrierung jedoch noch keine markenrechtliche Verletzung dar. Nur wenn die Domain im geschäftlichen Verkehr genutzt wird, können unter Umständen Konflikte mit Markeninhabern entstehen. Dies aber auch nur dann, wenn Dienstleistungen oder Produkte unter einer Domain angeboten werden, die dem Angebotsprofil des Markenrechtsinhabers ähnlich sind.

Weiterführende Links zum Thema Markennamen

  1. Sind Markennamen bei Domains etwa doch erlaubt ?
  2. Domain & Markenrecht: Was muss ich beachten?

  3. Domain Typosquatting: Online-Markenschutz im Zeichen von Tippfehlern

 

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